Allgemeine Geschäftsbedingungen für das billware Partnerprogramm

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von billware.de, Christian Rinne, Kirschenweg 34, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachfolgend „billware“). Vertragspartner ist der jeweils angemeldete Partner.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland vorbehalten. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Handelt es sich beim Partner um eine natürliche Person, muss diese volljährig sein. Bei Gesellschaften gilt das für die vertretungsberechtigte Person. Die Volljährigkeit wird bei der Anmeldung bestätigt.

Der Partner versichert, dass seine Angaben zu Firma, Anschrift, Rechtsform und Steuerstatus zutreffend sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Partner gibt mit dem Absenden der Anmeldung ein Angebot ab und bestätigt anschließend die angegebene E-Mail-Adresse über den zugesandten Link. billware prüft die Anmeldung danach. Der Vertrag kommt zustande, wenn billware das Partnerkonto freischaltet; darüber wird der Partner per E-Mail informiert. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

4. Werbemittel

billware stellt Werbelinks, Banner, Logos und Texte bereit. Der Partner darf diese ausschließlich zur Bewerbung von billware und nur unverändert verwenden. Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag; der Partner entfernt die Werbemittel dann unverzüglich.

Der Partner macht den kommerziellen Charakter seiner Empfehlung kenntlich, soweit er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG): Werbelinks und Beiträge, für die er eine Provision erhalten kann, sind als Werbung zu kennzeichnen, zum Beispiel mit dem Hinweis „Werbung: Wenn du dich über diesen Link bei billware anmeldest, erhalte ich eine Provision.“ Für die Einhaltung des Wettbewerbs-, Medien- und Telemedienrechts bei seinen Werbemaßnahmen ist der Partner selbst verantwortlich.

5. Zuordnung geworbener Kunden

Ein Kunde gilt als geworben, wenn er über den Werbelink des Partners auf billware.de gelangt und innerhalb von 30 Tagen ein neues Konto anlegt. Maßgeblich ist der erste Kontakt: Wurde ein Kunde bereits einem Partner zugeordnet, bleibt diese Zuordnung bestehen, auch wenn er später über einen anderen Werbelink zurückkehrt.

Die Zuordnung wird technisch über einen Parameter im Werbelink und ein Erstanbieter-Cookie hergestellt. Damit sie die vollen 30 Tage trägt, muss der Kunde der Speicherung dieses Cookies zustimmen; ohne seine Einwilligung wirkt sie nur für die laufende Sitzung. Wechselt der Kunde das Gerät oder den Browser, löscht er seine Cookies oder verhindert eine Software deren Speicherung, kann die Zuordnung nicht hergestellt werden. Ein Anspruch auf Provision besteht in diesen Fällen nicht. billware schuldet keinen bestimmten technischen Erfolg der Zuordnung.

Nicht vergütet werden bestehende Kunden, Konten, die der Partner selbst oder für eigene Unternehmen anlegt, sowie Konten, die unter Verstoß gegen Ziffer 8 zustande gekommen sind.

6. Vergütung

Die Provision beträgt 20 % des Nettobetrags jeder bezahlten Monatsrechnung eines geworbenen Kunden, längstens für 12 Rechnungsmonate je Kunde. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Nettorechnungsbetrag einschließlich gebuchter Erweiterungen; nicht einbezogen sind Umsatzsteuer, Mahngebühren und sonstige Nebenkosten. Gutschriften und Rechnungskorrekturen mindern die Bemessungsgrundlage.

Der Provisionsanspruch entsteht für jede Rechnung gesondert und erst nach Ablauf von 60 Tagen nach Zahlung der zugrunde liegenden Rechnung, sofern die Zahlung bis dahin nicht storniert, zurückgebucht oder erstattet wurde. Diese Frist trägt dem Rückgaberecht bei SEPA-Lastschriften Rechnung.

Wird eine Zahlung storniert, zurückgebucht oder erstattet, entfällt die Provision für die betreffende Rechnung; bereits gutgeschriebene Beträge werden entsprechend berichtigt. Erfolgt die Rückbuchung erst nach einer Auszahlung, wird der Betrag mit künftigen Provisionen verrechnet.

7. Auszahlung und Abrechnung

Ab einem auszahlbaren Guthaben von 25 Euro kann der Partner die Auszahlung im Partnerkonto anfordern. Voraussetzung sind vollständige Bank- und Steuerdaten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das hinterlegte Konto.

Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Partner stimmt diesem Verfahren mit der Anmeldung ausdrücklich zu: billware rechnet als Leistungsempfänger über die Provision ab und erteilt dem Partner darüber eine Gutschrift. Eigene Rechnungen des Partners sind dafür nicht erforderlich. Der Partner stellt die für eine ordnungsgemäße Gutschrift erforderlichen Angaben bereit und hält sie aktuell.

Der Partner prüft jede Gutschrift und teilt Beanstandungen unverzüglich mit. Widerspricht er einer Gutschrift, verliert diese ihre Wirkung als Rechnung; die Beteiligten wirken dann an einer Berichtigung mit. Der Vergütungsanspruch selbst bleibt von einem Widerspruch unberührt.

Ist der Partner Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Partner teilt einen Wechsel seines Steuerstatus unverzüglich mit und trägt die Folgen unrichtiger Angaben.

8. Unzulässige Werbung

Nicht gestattet sind insbesondere:

Bei Verstößen kann billware die Zuordnung der betroffenen Kunden aufheben, die auf diese Kunden entfallenden Provisionen streichen und das Partnerkonto sperren. Die Maßnahmen beschränken sich auf die Kunden und Provisionen, die von dem Verstoß betroffen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von billware, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

9. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen, der Partner im Partnerkonto oder in Textform, billware in Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung läuft das Programm für den Partner unverändert weiter; für Rechnungen, die bis dahin bezahlt werden, entsteht die Provision noch. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Zuordnung der geworbenen Kunden. Für Rechnungen, die nach diesem Zeitpunkt bezahlt werden, entsteht kein Provisionsanspruch mehr – auch dann nicht, wenn die 12 Rechnungsmonate eines Kunden noch nicht ausgeschöpft sind.

Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen. billware rechnet das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Guthaben von sich aus ab und zahlt es aus; der Mindestbetrag nach Ziffer 7 gilt dafür nicht. Der Partner muss die Auszahlung nicht anfordern und erhält die Gutschrift per E-Mail. Voraussetzung sind vollständige Bank- und Steuerdaten; fehlen sie, meldet sich billware beim Partner.

billware kann ein Partnerkonto bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen Ziffer 8 vorläufig sperren. Der Partner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

10. Haftung

billware haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet billware nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe der Provision, auf eine Mindestzahl geworbener Kunden oder auf den Fortbestand des Programms besteht nicht.

11. Datenschutz

Wie billware personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der von ihm geworbenen Kunden; die Auswertung im Partnerkonto ist anonymisiert.

Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner eigenen Werbemaßnahmen und der von ihm eingesetzten Tracking-, Analyse- und Marketingverfahren ist der Partner selbst verantwortlich. Eine Auftragsverarbeitung zwischen billware und dem Partner besteht insoweit nicht.

12. Änderungen dieser Bedingungen

billware kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte technische Umsetzung des Programms anzupassen, oder soweit sie den Partner nicht benachteiligt. Solche Änderungen werden dem Partner mit einer Frist von sechs Wochen in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

Änderungen der Vergütung nach Ziffer 6, der Laufzeit und Kündigung nach Ziffer 9 sowie der Pflichten des Partners nach Ziffer 8 bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partners. Eine Zustimmungsfiktion gilt für sie nicht. Stimmt der Partner nicht zu, bleibt es für ihn bei den bisherigen Bedingungen; jede Seite kann den Vertrag nach Ziffer 9 kündigen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von billware. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Fragen zum Partnerprogramm: [email protected]