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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für die Nutzung von billware.

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache; Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Ihre Nutzung der von Christian Rinne, Kirschenweg 34, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachfolgend „billware“) über die Webseite „www.billware.de” angebotenen Dienste, über welche Sie die beschriebene Online-Rechnungssoftware (nachfolgend „Dienst”) abonnieren können. Alle Angebote, Käufe, Lieferungen und Abonnements auf www.billware.de unterliegen im Verhältnis zwischen billware und dem Kunden diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen und/oder Dienste in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringen.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  4. Die Nutzung des Dienstes richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB
    1. ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
  5. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  6. Vertragssprache ist deutsch.
  7. Die AGB können in ihrer derzeit gültigen Fassung auf der Webseite www.billware.de abgerufen und ausgedruckt werden.
  8. Änderungen dieser AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
    1. billware ist berechtigt, diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zumutbar ist und einen der folgenden Gründe hat: (i) eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, (ii) behördliche oder gerichtliche Vorgaben, (iii) technische Weiterentwicklungen des Dienstes oder Änderungen bei eingesetzten Dienstleistern oder bei Schnittstellen Dritter, (iv) die Einführung neuer Funktionen oder Leistungen, soweit die Änderung nur diese betrifft, oder (v) die Schließung von Regelungslücken, die sich erst nach Vertragsschluss zeigen und ohne deren Schließung die Durchführung des Vertrags erheblich erschwert wäre. Ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Laufzeit und der Kündigung sowie Einschränkungen der Haftung von billware; für Preise gilt allein § 9 Abs. 5.
    2. billware teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen dabei hervor.
    3. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung, auf die Frist und auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
    4. Widerspricht der Kunde, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. billware ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

§ 2 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner und Verwender dieser AGB ist:

Christian Rinne
Kirschenweg 34
24558 Henstedt-Ulzburg
Deutschland

E-Mail: info@billware.de
Tel: 04193-8709983

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Softwareanwendung.
  2. billware bietet seinen Kunden eine Online-Rechnungssoftware an. Mit Hilfe des Dienstes können Dokumente der kaufmännischen Rechnungslegung erstellt, versendet und verwaltet werden. Des Weiteren können Artikel- und Kundendaten angelegt und verwaltet werden, sowie Ausgaben und wiederkehrende Posten.
  3. Der Kunde kann erstellte Dokumente über billware per E-Mail versenden. billware schuldet dabei die Übergabe der Nachricht an den eingesetzten Mailserver, nicht den Zugang beim Empfänger. Die Zustellung erfolgt über die öffentliche Infrastruktur des Internets und liegt außerhalb des Einflussbereichs von billware; für Verzögerungen, Verluste und Zustellungsfehler, die billware nicht zu vertreten hat, haftet billware nicht. Der Versandvermerk im Kundenbereich belegt die Absendung, nicht den Zugang; er ist kein Zugangs- oder Empfangsnachweis und ersetzt keine förmliche Zustellung. Kommt es dem Kunden auf den Zugang an, hat er ihn auf anderem Weg sicherzustellen. Im Übrigen gilt § 12.
  4. Ferner bietet billware seinen Kunden die Möglichkeit erstellte Dokumente, sowie eigens hochgeladene Dateien und angelegte Datensätze auf dem/den Server/n von billware in der Vertragszeit zu speichern.
    1. Auf dem/den Server/n von billware werden die Inhalte zum Abruf über das Internet bereitgehalten.
    2. billware stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Kalenderjahr bereit. Gemessen wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet. Nicht in die Berechnung einbezogen werden Wartungsarbeiten von insgesamt höchstens vier Stunden je Kalendermonat, die billware mindestens 24 Stunden vorher im Kundenbereich oder per E-Mail ankündigt und möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführt, dringende Wartungsarbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken auch ohne Ankündigung, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von billware, insbesondere Störungen des Internets außerhalb des Rechenzentrums, höhere Gewalt und Angriffe, die trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht abgewehrt werden konnten. Unterbrechungen innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit sind kein Mangel. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu.
    3. billware ist berechtigt, die zur Erbringung des Dienstes eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch billware zu gewährleisten, so wird billware dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat billware das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
    4. billware entwickelt den Dienst laufend weiter. Funktionen können ergänzt, geändert oder durch gleichwertige Funktionen ersetzt werden, solange der in diesem § 3 beschriebene Kern des Dienstes erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt billware mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
    5. billware sichert das Gesamtsystem regelmäßig, um den Betrieb nach einer Störung wiederherstellen zu können. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe einer Sicherung besteht nicht. Gehen Daten des Kunden aus einem Grund verloren, den billware zu vertreten hat, stellt billware sie aus der letzten verfügbaren Sicherung wieder her; darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Wiederherstellung einzelner Daten aus einer Sicherung. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und für eigene Sicherungskopien verantwortlich; hierfür steht ihm die Backup-Funktion im Kundenbereich zur Verfügung (§ 11 Abs. 3).
    6. billware unterstützt den Kunden bei Fragen zur Bedienung des Dienstes per E-Mail und Chat zu den üblichen Geschäftszeiten. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht geschuldet, soweit sie nicht gesondert vereinbart werden.
  5. Der Inhalt und Umfang weiterer Dienste von billware (insbesondere Zusatzmodule) ergibt sich unmittelbar aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
  6. Keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
    1. billware stellt eine Software zur Verfügung, mit der der Kunde seine kaufmännischen Vorgänge selbst erfasst und abbildet. billware schuldet, dass die Software die erfassten Daten entsprechend der Leistungsbeschreibung verarbeitet, insbesondere Beträge und Steuern aus den vom Kunden gewählten Steuersätzen richtig berechnet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden erfassten oder importierten Daten und für deren steuerliche und rechtliche Beurteilung ist der Kunde verantwortlich.
    2. billware erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Buchführung im Auftrag des Kunden. Eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 5 StBerG den dazu befugten Personen vorbehalten; billware gehört nicht zu diesem Personenkreis. Hinweise, Voreinstellungen, Vorschlagswerte, Textbausteine und Hilfetexte innerhalb der Software sind allgemeine Erläuterungen zur Bedienung und keine auf den Einzelfall bezogene Beratung.
    3. Ob ein Sachverhalt steuerlich und handelsrechtlich zutreffend abgebildet ist – insbesondere Steuersätze, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge, Differenzbesteuerung, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, innergemeinschaftliche Lieferungen sowie sämtliche Pflichtangaben nach § 14 UStG – beurteilt allein der Kunde, im Zweifel unter Hinzuziehung seiner steuerlichen oder rechtlichen Beraterin bzw. seines Beraters.
    4. Der Kunde prüft jedes Dokument vor Versand, Buchung oder Weitergabe an Dritte auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Das gilt auch für Dokumente, die aus importierten Daten oder aus wiederkehrenden Vorgängen automatisch erzeugt werden.
    5. Elektronische Rechnungen erzeugt billware in den im Dienst angebotenen Formaten (derzeit ZUGFeRD und XRechnung) nach der europäischen Norm EN 16931, soweit die Angaben des Kunden vollständig und richtig sind. Zusätzliche Anforderungen einzelner Empfänger, etwa an Leitweg-ID, Bestellnummer, Übermittlungsweg oder Portal, prüft der Kunde.
    6. Die Haftungsregelung in § 12 bleibt von dieser Leistungsabgrenzung unberührt.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Angebote auf der Webseite von billware sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen im Zuge des Vertragsschluss zu machen und die Daten aktuell zu halten.
  3. Während oder im Anschluss an die Testphase (s. § 7) kann der Kunde im Kundenbereich auf der Seite „www.billware.de/user/subscription” ein zahlungspflichtiges Abonnement abschließen. Dort trägt er die Angaben zu seinem Unternehmen (Anschrift und Kontaktdaten) und zu seinem Bankkonto ein. Der Warenkorb weist die Grundversion von billware und die Zusatzmodule aus, die während der Testphase kostenfrei genutzt wurden; Zusatzmodule kann der Kunde vor der Bestellung aus dem Warenkorb entfernen. Vor dem Absenden bestätigt der Kunde mit den dafür vorgesehenen Auswahlfeldern, dass er diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung akzeptiert und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat, und erteilt billware oder einem Payment Provider ein kundenbezogenes SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Nutzung der im Warenkorb befindlichen Leistungen ab. Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn alle als erforderlich gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind, die Bestätigungen erteilt und das SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
  4. billware schickt dem Kunden sodann eine Auftragsbestätigung per Email zu, in welcher die Posten des Abonnements (Warenkorb) noch einmal aufgelistet sind. Im Anhang der Auftragsbestätigung befinden sich diese AGB, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und das SEPA-Lastschriftmandat als PDF. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.billware.de/privacy abrufbar. Durch die Auftragsbestätigung erhält der Kunde den Vertragstext auf einem dauerhaften Datenträger (Email).
  5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  6. Die wesentlichen Merkmale des von billware angebotenen Dienstes, sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.

§ 5 Abonnement, Laufzeit, Kündigung

  1. billware bietet seinen Kunden die vorstehend unter § 3 dargestellten Dienste im Rahmen eines Abonnements an. Bei Abschluss eines Abonnements erhält der Kunde Zugriff auf alle in § 3 beschriebenen Leistungen.
  2. Abonnements laufen jeweils 30 Tage (Abrechnungszeitraum) und können von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform oder online im Kundenbereich gekündigt werden. Soweit das Abonnement von keiner Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils weitere 30 Tage.
  3. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für billware insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 11 Abs. 7 verstößt, mit der Zahlung erheblich in Verzug gerät oder wiederholt vertragliche Pflichten verletzt. Vor der Kündigung ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen; sie entfällt, wenn sie nach der Art des Verstoßes unzumutbar ist oder keinen Erfolg verspricht. Bei unerheblichen Pflichtverletzungen ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  4. Daten nach Vertragsende.
    1. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin steht der Dienst unverändert zur Verfügung.
    2. Die Abrechnung erfolgt nachschüssig. Für den zuletzt genutzten Abrechnungszeitraum erhält der Kunde daher nach dem Wirksamwerden der Kündigung eine Abschlussrechnung. Der Zeitpunkt wird ihm in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt.
    3. Nach dem Wirksamwerden bleibt der Zugang für weitere 30 Tage uneingeschränkt bestehen, damit der Kunde seine Dokumente und Daten herunterladen und exportieren kann. Der Export ist kostenfrei und über die Backup-Funktion im Kundenbereich jederzeit möglich, auch während der Vertragslaufzeit. Er umfasst Aufträge, Kunden, Artikel und Ausgaben als strukturierte Dateien (JSON) mit den zugehörigen Dokumenten und Belegen im Ursprungsformat sowie Kunden, Aufträge, Gutschriften, Zahlungen, Artikel und Ausgaben zusätzlich als CSV-Tabellen, zusammengefasst in einem ZIP-Archiv. Für diesen Zeitraum, den Export und einen Wechsel zu einem anderen Anbieter wird keine Vergütung berechnet.
    4. Nach Ablauf dieser Frist werden das Konto und die darin gespeicherten Daten aus den für den Betrieb des Dienstes verwendeten Systemen gelöscht. In den Sicherungen des Gesamtsystems sind sie bis zum Ablauf des Sicherungszyklus noch enthalten; danach sind sie auch dort nicht mehr vorhanden. Eine Wiederherstellung einzelner Daten auf Wunsch des Kunden erfolgt nicht.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten innerhalb der Frist zu sichern. billware weist ausdrücklich darauf hin, dass den Kunden gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen, die über die Vertragsdauer hinausreichen (§§ 238, 257 HGB, § 147 AO). Die Erfüllung dieser Pflichten obliegt allein dem Kunden; billware schuldet keine Archivierung über das Vertragsende hinaus.
    6. Beantragt der Kunde die sofortige Löschung seines Kontos, entfällt die Frist nach lit. c und die Löschung erfolgt unverzüglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von billware bleiben unberührt; die davon erfassten Daten werden in der Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
    7. Anbieterwechsel. Eine Kündigung gilt zugleich als Verlangen des Kunden, zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu wechseln. Der Übergangszeitraum beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet mit ihrem Wirksamwerden nach lit. a; in dieser Zeit steht der Dienst unverändert zur Verfügung und billware unterstützt den Kunden auf Anfrage beim Export. Reicht der Zeitraum nicht aus, kann der Kunde ihn einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält; er teilt das vor dem Wirksamwerden der Kündigung in Textform mit. Die Verlängerung verschiebt das Wirksamwerden entsprechend, für diesen Zeitraum gilt die vereinbarte Vergütung. Der Datenabruf nach lit. c schließt sich an den Übergangszeitraum an. Für den Wechsel selbst, die Unterstützung und den Export wird nichts berechnet.
    8. Umfang, Formate und Infrastruktur. Die in lit. c genannten Daten bilden die Kategorien, die der Export umfasst. Die Formate (JSON, CSV sowie die Ursprungsformate der Dokumente) sind offen und ohne besondere Software lesbar. Der Dienst wird in Rechenzentren in Deutschland und der Europäischen Union betrieben; auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Einzelne Dienstleister sind Unternehmen mit Sitz oder Mutterunternehmen außerhalb der Europäischen Union; sie sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung benannt. Zugriffsverlangen staatlicher Stellen aus Drittstaaten tritt billware mit den rechtlich zulässigen Mitteln entgegen und unterrichtet den Kunden, soweit das zulässig ist.

§ 6 Zusatzmodule und weitere Leistungen von billware

  1. Hinzukommend zu der Grundversion und den Grundfunktionen des Dienstes, ermöglicht billware seinen Kunden auch die Buchung von Zusatzmodulen.
  2. Zusatzmodule kann der Kunde jederzeit hinzubuchen, ändern oder kündigen; das wirkt sich unmittelbar aus. Ein hinzugebuchtes Zusatzmodul wird für den laufenden Abrechnungszeitraum voll berechnet. Die Kündigung eines Zusatzmoduls beendet seine Nutzung sofort; die Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt geschuldet. Wird der Leistungsumfang eines Zusatzmoduls erweitert, gilt der höhere Preis für den laufenden Abrechnungszeitraum; wird er verringert, gilt der niedrigere Preis ab dem folgenden.
  3. Zusatzmodule sind ausschließlich im Rahmen eines Abonnements des Dienstes buchbar. Die Abrechnung erfolgt auf der 30-tägigen Kundenrechnung.
  4. Der jeweilige Leistungsumfang der Zusatzmodule ist in der dazugehörigen Beschreibung definiert.
  5. KI-Assistent Billia. billware stellt im Kundenbereich einen KI-Assistenten bereit, der Fragen zur Bedienung des Dienstes beantwortet und auf Anfrage in den Daten des Kunden nachsieht. Die Nutzung ist freiwillig und setzt voraus, dass der Kunde der Fassung dieser AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, mit der der Assistent eingeführt wird, oder einer späteren Fassung zugestimmt hat; der dabei eingesetzte Anbieter ist in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung als Subunternehmer genannt. Die Antworten werden maschinell erzeugt und können unzutreffend oder unvollständig sein; sie sind keine Rechts- oder Steuerberatung und keine verbindliche Auskunft zum Vertrag. Der Kunde prüft eine Antwort, bevor er darauf handelt. billware kann den Umfang der Nutzung je Konto begrenzen und den Assistenten weiterentwickeln, einschränken oder einstellen; er ist nicht Teil der Leistung nach § 3, ein Anspruch auf ihn besteht nicht.
  6. Module mit Schnittstellen zu Dritten. Einige Zusatzmodule arbeiten mit Schnittstellen anderer Anbieter, etwa von Marktplätzen, Shopsystemen, Versanddienstleistern oder E-Mail-Servern. Deren Verfügbarkeit, Umfang und Bedingungen bestimmt der jeweilige Anbieter. Ändert, beschränkt oder beendet er seine Schnittstelle, hat billware das nicht zu vertreten; billware darf das betroffene Modul anpassen oder einstellen. Für die Zeit, in der das Modul aus diesem Grund nicht nutzbar ist, entfällt die Vergütung für dieses Modul; der Kunde kann es mit sofortiger Wirkung kündigen. Sperrt der Anbieter den Zugang des Kunden, berührt das die Vergütung nicht. Für die Zugangsdaten und Berechtigungen beim Anbieter und für die Einhaltung von dessen Bedingungen ist der Kunde verantwortlich.

§ 7 Sonderbedingung kostenfreie Testphase

  1. Der Kunde hat das Recht den Dienst 30 Tage kostenfrei zu testen. Das Angebot der Testphase richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Die Testphase beginnt, sobald der Kunde sich auf www.billware.de/sign-up registriert. Erforderlich sind E-Mail-Adresse und Passwort oder die Anmeldung über ein Google-, Facebook- oder Microsoft-Konto. Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage zu diesen AGB) und nimmt die auf www.billware.de veröffentlichte Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gilt ab der Registrierung, weil der Kunde den Dienst bereits in der Testphase mit echten Daten nutzen kann (Absatz 3).
  3. Während der Testphase kann der Kunde alle Funktionen des Dienstes kostenfrei nutzen, auch mit echten Daten; bei Abschluss eines Abonnements bleiben die Daten erhalten. billware stellt den Dienst in der Testphase unentgeltlich bereit und haftet in dieser Zeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; § 12 Abs. 3, 4 und 6 bleiben unberührt. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet billware in der Testphase nicht.
  4. Die Testphase endet nach 30 Tagen. Die Testphase verlängert sich nach Beendigung nicht automatisch und es entsteht für den Kunden kein zahlungspflichtiges Abonnement.
  5. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Testphase das Benutzerkonto durch ein zahlungspflichtiges Abonnement freigeschaltet, werden das Konto und die darin gespeicherten Daten gelöscht. § 5 Abs. 4 lit. d und e gelten entsprechend.

§ 8 Speicherung des Vertragstextes

  1. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten einschließlich dieser AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes zugesandt. Darüber hinaus wird der vollständige Vertragstext durch uns gespeichert und kann von Ihnen jederzeit angefordert werden.

§ 9 Preise; Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Alle Preise gelten zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, derzeit 19 % in Deutschland. Ist der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Unternehmer registriert und teilt er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen; die Steuer schuldet in diesem Fall der Kunde (Reverse Charge). Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar.
  2. Die Zahlungen bei billware erfolgen mittels SEPA-Lastschrift. billware hat mit dem Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) den Payment Provider mollie.com beauftragt. Mollie.com speichert die Zahlungsinformationen des Kunden. Bei der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Dazu gehören die Gebühren des Kreditinstituts und die Kosten, die der Zahlungsdienstleister billware für die fehlgeschlagene Lastschrift berechnet, derzeit 4,50 Euro je Rückbuchung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Kommt der Kunde in Verzug, ist billware berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Daneben kann billware die gesetzliche Pauschale für Verzugsschäden verlangen. Das Recht von billware, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
  4. Sperrung bei wiederholt fehlgeschlagener Zahlung.
    1. Scheitert der Einzug der Vergütung bei zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (etwa mangelnde Deckung, Widerspruch gegen die Lastschrift oder eine ungültige Bankverbindung), ist billware berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu sperren. billware informiert den Kunden vorher per E-Mail über die offenen Rechnungen und weist auf die bevorstehende Sperrung hin.
    2. Während der Sperrung bleiben die Daten des Kunden gespeichert. Der Zahlungsanspruch von billware für den bereits erbrachten Leistungszeitraum bleibt unberührt.
    3. Nach Ausgleich der offenen Beträge wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
    4. Bleiben die offenen Beträge länger als 120 Tage ab dem Zeitpunkt der Sperrung unbeglichen, endet das Vertragsverhältnis; die Kündigung aus wichtigem Grund wird für diesen Fall bereits mit der Mitteilung über die Sperrung erklärt. billware ist dann berechtigt, das Konto samt der darin gespeicherten Daten zu löschen; § 5 Abs. 4 lit. d und e gelten entsprechend. billware hebt die Sperrung auf Verlangen des Kunden vorübergehend auf, damit er seine Daten exportieren kann.
  5. Preisanpassung.
    1. billware ist berechtigt, die Preise für laufende Abonnements anzupassen, wenn sich die Kosten für die Erbringung des Dienstes verändern, insbesondere für Rechenzentrum und Infrastruktur, Personal, Lizenzen Dritter oder Zahlungsabwicklung. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden dabei in gleicher Weise berücksichtigt. Eine Erhöhung darf die Steigerung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten nicht übersteigen. Eine Erhöhung ist höchstens einmal je Kalenderjahr zulässig und darf 10 % des bisherigen Preises nicht überschreiten. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
    2. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.
    3. Preisanpassungen gelten nicht rückwirkend und nicht für bereits abgerechnete Zeiträume.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln des Dienstes aus diesem Vertrag.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte / Nutzungsrechtseinräumung

  1. billware ist Inhaber des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an dem bereitgestellten Dienst und sonstiger bereitgestellter Software und behält sich an dem Dienst und sonstiger Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht in diesen AGB oder durch eine ergänzend vereinbarte Lizenz ausdrücklich eingeräumt worden sind.
  2. Alle Rechte am Quellcode des Dienstes und sonstiger Software stehen ausschließlich billware zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
  3. billware räumt dem Kunden an dem Dienst und sonstiger Software gegen die vereinbarte Vergütung und im Falle eines Abonnements begrenzt auf die Laufzeit des Abonnements das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst und sonstige Software im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Eine Vermietung oder Unterlizenzierung ist nicht zulässig.

§ 11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten und die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter für den Dienst geheim zu halten. Kommt es zum Verlust von Zugangsdaten hat der Kunde unverzüglich billware zu unterrichten. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist billware berechtigt Zugangsdaten zu sperren.
  2. Die Nutzung des Dienstes setzt einen funktionierenden Internetanschluss und ein internetfähiges Gerät voraus. Der Kunde trägt dafür die Kosten.
  3. billware sichert das Gesamtsystem regelmäßig, um den Betrieb nach einer Störung wiederherstellen zu können. Diese Sicherungen ersetzen nicht die eigene Datensicherung des Kunden: Der Kunde ist dazu verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungskopien der erstellten Dokumente und eingetragenen Daten anzulegen, zum Beispiel über die Backup-Funktion im Kundenbereich.
  4. Der Kunde ist dafür zuständig die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten einzuhalten (z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO).
  5. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erfassten Daten sowie für die steuerliche und handelsrechtliche Beurteilung der von ihm abgebildeten Sachverhalte. Auf die Leistungsabgrenzung in § 3 Abs. 6 wird verwiesen.
  6. Der Kunde stellt billware von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er den Dienst rechtswidrig oder vertragswidrig genutzt hat, insbesondere bei der Verletzung von Rechten Dritter, bei unzulässiger Werbung oder bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Pflichten, für die er verantwortlich ist, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. billware informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Verteidigung ab; der Kunde kann die Verteidigung übernehmen.
  7. Unzulässige Nutzung. Der Kunde darf den Dienst nicht für Scheinrechnungen, zur Täuschung oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken nutzen, den Dokumentversand nicht für Werbung oder Massensendungen an Empfänger ohne Geschäftsbeziehung verwenden, keine Inhalte einstellen, die Rechte Dritter oder Strafgesetze verletzen, und die technische Funktionsfähigkeit des Dienstes nicht beeinträchtigen, insbesondere nicht durch automatisierte Zugriffe, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen.
  8. Sperre. Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Absatz 7 vor, ist billware berechtigt, den Zugang oder einzelne Funktionen, insbesondere den Versand von Dokumenten, ganz oder teilweise zu sperren. billware unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihren Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Der Zahlungsanspruch von billware bleibt bestehen, wenn der Kunde die Sperre zu vertreten hat. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei strafbaren Handlungen oder wiederholten Verstößen, kann billware den Vertrag ohne Abmahnung fristlos kündigen. Behebt der Kunde den Grund der Sperre nicht, kann billware den Vertrag im Übrigen nach § 5 Abs. 3 kündigen. Das Konto und die darin gespeicherten Daten werden frühestens 120 Tage nach Beginn der Sperre gelöscht; billware hebt die Sperre auf Verlangen des Kunden vorübergehend auf, damit er seine Daten exportieren kann.
  9. Zurechnung. Handlungen seiner Mitarbeiter und aller Personen, denen der Kunde Zugang verschafft, muss der Kunde wie eigene gegen sich gelten lassen. Dasselbe gilt für Zugriffe, die über seine Zugangsdaten oder seine API-Schlüssel erfolgen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
  10. Schnittstelle und Webhooks. Der Kunde hält seine API-Schlüssel geheim und erneuert sie unverzüglich, wenn sie abhandenkommen. billware kann den Umfang der Zugriffe je Konto begrenzen und den Zugang bei Überlast oder bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch vorübergehend sperren. Die Schnittstelle wird weiterentwickelt; Änderungen, die die Nutzung erschweren, kündigt billware mit angemessenem Vorlauf an. Für die Ziele, an die er Webhooks senden lässt, und für deren Absicherung ist der Kunde verantwortlich.

§ 12 Haftung

  1. Vorbehaltlich Absatz 4 dieser Vorschrift leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
    1. Wir haften unbeschränkt im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
    3. Im Übrigen ist die Haftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    4. Die Haftung nach Ziffer ii ist gegenüber dem einzelnen Kunden je Schadensfall auf 5.000 Euro und für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres auf insgesamt 10.000 Euro begrenzt.
  2. Haftet billware nach Absatz 1 für den Verlust von Daten, ist die Haftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
  3. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von billware.
  4. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen dieses § 12 gelten nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer von billware übernommenen Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für die in Absatz 4 genannten Ansprüche; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
  6. Die verschuldensunabhängige Haftung von billware für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 13 Ausschluss der Weitervermietung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen billware und dem Kunden ist es dem Kunden untersagt, den angebotenen Dienst zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken anzubieten oder weiterzuverkaufen.

§ 14 Datenschutz und Verwendung von Kundendaten

  1. billware behält sich das Recht vor, die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten des Kunden zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und solange billware zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Insbesondere wird der vollständige Vertragstext zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert.
  2. Im Übrigen richtet sich die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.billware.de/privacy. Für personenbezogene Daten, die billware im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

§ 15 Streitbeilegung

  1. Unsere E-Mail-Adresse lautet: „info@billware.de“. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht dazu bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für Klagen gegen billware unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, wohnsitzlos ist oder wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von billware auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen der Sitz von billware (Henstedt-Ulzburg).

§ 17 Übertragung des Vertrags

  1. billware ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Veräußerung oder Umstrukturierung des Geschäftsbetriebs. billware teilt dem Kunden die Übertragung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
  2. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von billware in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Stand: Oktober 2026

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