Wenn eBay die Umsatzsteuer einzieht: Rechnungen nach Artikel 9A
Bei manchen Verkäufen auf eBay, zum Beispiel von digitalen Produkten, zieht eBay die Umsatzsteuer selbst beim Käufer ein. eBay beruft sich dabei auf Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011. Für dich als Verkäufer stellt sich dann die Frage, wie die Rechnung aussehen soll. Diese Anleitung zeigt, wie billware solche Bestellungen importiert, welchen Hinweis es auf die Rechnung setzt und wie du die automatische Rechnung dafür abschaltest. Du brauchst das Zusatzmodul eBay-Importer.
Hinweis: Diese Anleitung beschreibt nur, wie billware mit den Daten von eBay umgeht. Ob und wie du diese Umsätze versteuern musst, ist eine steuerliche Frage. Die klärst du bitte mit deiner Steuerberatung.
Wenn eBay die Umsatzsteuer einzieht: so importiert billware die Bestellung
Meldet eBay beim Import, dass es die Umsatzsteuer für eine Bestellung eingezogen hat, kennzeichnet billware den Auftrag entsprechent. Den Betrag, den eBay eingezogen hat, übernimmt billware in die Preise der Positionen. Das gilt für Bestellungen mit Lieferadresse in Deutschland und im übrigen EU-Ausland. Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU behandelt billware wie gewohnt.
Bei Erstattungen zu solchen Bestellungen rechnet billware die eingezogene Steuer mit ein. Kontrolliere Aufträge mit Erstatungen trotzdem kurz von Hand, bevor du eine Korrektur- oder Stornorechnung verschickst.
Hinweis auf der Rechnung
Auf Rechnungen und Stornorechnungen zu solchen Aufträgen setzt billware unter die Summen den Hinweis:
MwSt. von ebay eingezogen gemäß Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011.
Den Text kannst du unter „Einstellungen › Übersetzungen“ beim Eintrag „Durchführungsverordnung (EU)“ anpassen. Lass den Platzhalter {order_type} dabei stehen, er wird auf der Rechnung durch den Namen des Marktplatzes ersetzt.
Keine automatischen Rechnungen für diese Bestellungen
Willst du für solche Bestellungen beim Import gar keine Dokumente erstellen lassen, schaltest du das ab:
- Öffne „Importer › eBay Importer“ und wechsle auf den Reiter „Einstellungen“.
- Setz in den allgemeinen Einstellungen im Bereich „Dokumente“ das Häkchen bei „Keine Dokumente erstellen für Aufträge, die unter Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 fallen.“
- Klicke auf „Speichern“.
Ab dann erstellt und verschickt billware beim Import für diese Aufträge keine Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Korrektur- oder Stornorechnungen mehr, auch wenn die Dokumente sonst automatisch entstehen. Die Aufträge selbst importiert billware weiter wie gewohnt.
Erstellst du bei eingeschalteter Option trotzdem von Hand eine Rechnung, setzt billware den Hinweis zur Steuer nur dann, wenn die Rechnungsadresse in einem anderen Land liegt als deine eigene Adresse.
Solche Aufträge in billware finden
Aufträge von eBay findest du in „Umsatz › Aufträge › Übersicht“ über den Filter „Quelle“. Wie du Aufträge filterst und auswertest, zeigt die Anleitung Aufträge filtern und auswerten. Welche weiteren Einstellungen es für Rechnungen aus eBay-Bestellungen gibt, steht in eBay-Rechnungen automatisch erstellen.
Häufige Fragen
Muss ich die Umsatzsteuer für diese Verkäufe selbst abführen?
Kann ich den Hinweis auf der Rechnung ändern?
Wo finde ich die Einstellung, die Dokumente für diese Bestellungen abschaltet?
Stimmt etwas nicht mehr mit billware überein?